Meine Fachgebiete
Ich lese euch die Leviten
unter Zuhilfenahme von Paragraphen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht begleitet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des gesamten Berufslebens. Konflikte mit dem Arbeitgeber entstehen häufig unerwartet und verlangen oftmals eine schnelle rechtliche Einschätzung. Gerade bei Kündigungen oder Abmahnungen laufen kurze Fristen, sodass rasches Handeln entscheidend sein kann.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Dazu gehören unter anderem Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Teilzeit, Elternzeit, Befristungen, Urlaubsansprüche, Arbeitszeitregelungen sowie Fragen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Schulung von Betriebs- und Personalräten. Dabei vermittle ich praxisnahes Wissen für die tägliche Arbeit und unterstütze bei der rechtssicheren Umsetzung betrieblicher Mitbestimmungsrechte.
Mir ist eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die sowohl die rechtlichen als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Aspekte Ihres Anliegens berücksichtigt.

Häufige, arbeitsrechtliche Fragen
Möglichst sofort. Für eine Kündigungsschutzklage gilt in der Regel eine Frist von nur drei Wochen.
Nein. Eine Abmahnung sollte geprüft werden. Unter Umständen kann eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte sinnvoll sein.
Ja. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Grundsätzlich ja, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Nicht jede Ablehnung ist jedoch rechtmäßig.
Ja. Gerade vor Vertragsunterzeichnung oder einem Aufhebungsvertrag empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kanzlei Irena Schauer
Theodorstraße 7
90489 Nürnberg
Telefon: 0911/535488
Telefax: 0911/5186067
kanzlei@irenaschauer.de
Mein Podcast
Sie möchten keine Folge verpassen? Absolut verständlich! Dann abonnieren Sie doch unseren Podcast bei Apple oder Spotify.

Episode 27: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz- Warum wegsehen keine Option ist und wie Betroffene, Kolleg:innen und Vorgesetzte damit umgehen sollten Teil 4
Im vierten und letzten Teil unserer Reihe möchten Mirjam Spies und ich Mut machen. Wir…

Sozialrecht
Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Sozialrecht. Deshalb ist eine ganzheitliche Beratung häufig der entscheidende Vorteil.
Ich unterstütze Sie bei Fragen rund um die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Ebenso berate ich zu Themen wie Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder der Überprüfung behördlicher Bescheide.
Gerade im Umgang mit Behörden oder Sozialversicherungsträgern ist eine fundierte rechtliche Beratung oft hilfreich, um Ansprüche durchzusetzen oder fehlerhafte Entscheidungen überprüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Beratungen im Sozialrecht von Rechtsschutzversicherungen häufig nicht übernommen werden. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kanzlei Irena Schauer
Theodorstraße 7
90489 Nürnberg
Telefon: 0911/535488
Telefax: 0911/5186067
kanzlei@irenaschauer.de
Fragen aus dem sozialen Bereich
Gegen viele Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden. Dabei unterstütze ich Sie.
Im Sozialrecht häufig nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.
Ja. Ablehnende Bescheide können häufig durch Widerspruch oder Klage überprüft werden.
Dazu gehören unter anderem Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
Immer dann, wenn Leistungen abgelehnt, gekürzt oder zurückgefordert werden oder wenn Sie Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen möchten.